Kontakt!

040- 724 00 45
STANKUSCH WESTPHALEN

 RECHTSANWÄLTE    Partnerschaftsgesellschaft

   

         Arbeitsrecht

          Bankrecht

          Bau- und             Grundstücksrecht

          Erbrecht

         Familienrecht

          Mietrecht

         Unternehmens- und             Wirtschaftsrecht

          Verkehrsrecht

         - Reparaturkosten-              abrechnung

         Zivilrecht

Willkommen bei Stankusch Westphalen!

Reparaturkostenabrechnung nach Verkehrsunfall

Erstattung der Stundenverrechnungssätze einermarkengebundenen Fachwerkstatt

Der erste Schreck nach dem Verkehrsunfall ist überwunden. Probleme bei der Schadensbehebung tauchen auf: Wie und wo können die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug abgerechnet werden?

Der BGH hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 (VI ZR 53/09) festgestellt, dass nicht nur wenn das Auto auch wirklich repariert wird, sondern auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der Reparaturkostenabrechnung zugrunde gelegt werden dürfen. Die Höhe der Stundenverrechnungssätze kann von einem Sachverständigen auf der Basis, der auf dem regionalen Markt geltenden Stundenverrechnungssätzen ermittelt werden.

Auch wenn der Schädiger darlegt, dass die Reparatur in einer günstigeren „freien Werkstatt“ vom Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, muss der Geschädigte sich nicht in jedem Fall darauf verweisen lassen: Bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen könnten Schwierigkeiten bei einer späteren Inanspruchnahme von  Gewährleistungsrechten oder einer Herstellergarantie entstehen.

Aber auch bei älteren Fahrzeugen gilt: Wurde das Fahrzeug bisher immer in markengebundenen Fachwerkstätten repariert, muss keine alternative Reparaturmöglichkeit genutzt werden.

„Wichtig ist, dass Sie darlegen, warum Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert werden soll und warum die Reparatur in einer freien Werkstatt in Ihrem Fall unzumutbar ist. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens“,  erklärt Markus Westphalen.

 

                 KONTAKT!        

           

           

           

           

     

     

 

                  

 * Pflichtfelder

 

             Home | Über Stankusch Westphalen | Aktuell | Rechtsgebiete | Rechtsanwälte | Standorte | Jobs | Kontakt! | Sitemap |