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Handy am Steuer

Seit dem 1. Februar 2001 gilt das Handyverbot während des Fahrens (§23 Abs. 1 a StVO). Dies umfasst alle Handytätigkeiten während des Fahrens. Sobald der Fahrer das Handy in die Hand nimmt, auch wenn er SMS schreibt, kann er verkehrsrechtlich belangt werden.

Sobald der Motor ausgeschaltet ist, darf das Handy benutzt werden. Solange der Motor allerdings noch läuft, gilt das Verbot. Telefoniert werden darf, wenn im Auto eine Freisprechanlage eingebaut ist bzw. ein Headset benutzt wird.

Werden diese Bestimmungen missachtet, droht ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Hier gilt, dass ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen kann, ob die Bußgeldforderung gerechtfertigt ist.

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