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Führerscheinentzug und Bußgeldkatalog

Das ist jedem schon mal passiert: Das rote Licht blitzt auf. Nicht lange danach kommt ein Bußgeldbescheid! Bei mehr als 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Für die nach dem Punktsystem zu treffenden Maßnahmen sind ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.

Nach § 4 Absatz 3 StVG gibt es im Punktsystem abgestufte Maßnahmen.

Bei 8 bis 13 Punkten gibt es eine Verwarnung sowie den Hinweis, dass man freiwillig an einem Aufbau-seminar teilnehmen kann.

Bei 14 bis 17 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, wenn man in den letzten 5 Jahren nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Hat man bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, so erfolgt eine erneute schriftliche Verwarnung, in der auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen wird.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), sowie eine erneute Fahrprüfung müssen bei 18 und mehr Punkten durchgeführt werden.

Deshalb: Bei jedem Bußgeldbescheid sollten Sie sich von Ihrem Anwalt beraten lassen!

Im Bußgeldkatalog ist festgeschrieben, welche Folgen Verstöße gegen die Verkehrsordnung haben. Ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 € erhalten Sie bei geringen Verstößen, wie z.B. beim Falschparken oder Halten. Sie werden schriftlich aufgefordert das Verwarnungsgeld innerhalb von einer Woche zu zahlen. Erst wenn Sie nicht innerhalb von einer Woche zahlen, beginnt ein förmliches Bußgeldverfahren.

Mit 40 bis 1500 € werden schwerer Verstöße bestraft. Außerdem gibt es nun eine Eintragung in das Flensburger Verkehrszentralregister, wie z.B. beim zu schnellen Fahren.

Einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog finden Sie hier.

 

 

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