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Willkommen bei Stankusch Westphalen! Zugewinnausgleich Bei einer späteren Scheidung findet auf Antrag der Ausgleich des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft statt. Die Ergebnisse dieses sogenannten „Zugewinnausgleichs“ werden oft als ungerecht empfunden, hier kann man frühzeitig über eine Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nachdenken. Bei Interessenkonflikten um die Immobilie, hilft letztendlich nur die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, der so genannten "Teilungsversteigerung“. Wir begleiten Sie auch dabei und verhindern durchunsere Erfahrung Vermögensverluste.
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