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Willkommen bei Stankusch Westphalen! Unterhaltsrecht/ Kindesunterhalt Die Ansprüche der minderjährigen Kinder stehen nach einer Scheidung an erster Stelle. Erst wenn die Kinder ihren Unterhalt in voller Höhe erhalten haben, kommen die Unterhaltansprüche des geschiedenen oder des aktuellen Ehegatten zum Zug. Dies gilt für alle Kinder des Unterhaltsverpflichteten, also auch die, die in einer späteren Ehe oder nichtehelich geboren werden. Bis zum 7. Lebensjahr werden mindestens 264,80€ monatlich, vom 7. bis zum 12. Lebensjahr 304,00 € monatlich und vom 13. Lebensjahr werden 355,70 € monatlich vom Unterhaltspflichtigen gezahlt. Wir setzen Ihren Unterhaltsanspruch durch oder wehren für Sie unberechtigte Ansprüche ab.
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