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Willkommen bei Stankusch Westphalen! Sorgerecht Die beste Lösung für das Kind ist es, wenn beide Elternteile auch nach der Scheidung noch das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Eine Einigung in allen Punkten der Erziehung ist nicht immer einfach. Deshalb kann auch ein Elternteil in bestimmten Angelegenheiten mit Zustimmung des anderen Elternteils bevollmächtigt werden oder das alleinige Sorgerecht bekommen, solange das Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat und diesem widerspricht. Problematisch wird es besonders, wenn beide Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragen. Dann muss das Gericht entscheiden, bei wem die Belastung für das Kind am Geringsten ist. Wir tragen dem Gericht alle Argumente vor, weshalb Sie das Sorgerecht behalten sollen. Rufen Sie unseren Fachanwalt für Familienrecht, Markus Westphalen an!
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