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Willkommen bei Stankusch Westphalen!

Kreditvertrag

Welche wichtigen gesetzlichen Regelungen sollten Sie bei Abschluss eines Kreditvertrages beachten?

Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Er darf nicht in elektronischer Form abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie von Ihrer Bank (Kreditgeber) eine Abschrift erhalten, die Sie unter-schreiben. Mehrere Punkte muss dieser Kreditvertrag enthalten:

- den Nettodarlehensbetrag, also wie viel Ihnen die    Bank tatsächlich auszahlt ohne den Abschlagsbetrag    (Disagio) und ggf. die Höchstgrenze des Darlehens

- der Zinssatz

- der Gesamtbetrag der Teilzahlungen, die Sie    aufgrund dieses Kredites zurückzahlen müssen und

- eine Angabe darüber, wie Sie den Kredit    zurückzahlen (effektiver Jahreszins, d.h. wie viel    Prozent des Nettodarlehensbetrags Sie pro Jahr    zurückzahlen müssen)

- die Kosten der Rechtsschuldversicherung

- zu bestellende Sicherheiten

Diese Punkte gelten nicht für Finanzierungs-Leasing-Verträge oder einen Überziehungskredit. Trotzdem muss die Bank Sie in Textform (z.B. auch auf dem Kontoauszug) über die Bedingungen dieses Kredits informieren.

Treffen die oben genannten Punkte auf einen Kredit nicht zu, so ist der Vertrag nichtig. Haben Sie den Kredit jedoch trotzdem in Anspruch genommen, so gilt der Vertrag, aber Ihre Leistungen können sich verringern. Lassen Sie sich von einem Anwalt von der Kanzlei Stankusch Westphalen beraten, wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Bank ist in Kreditsachen nicht fair! Auch über Ihr Widerrufsrecht, z.B. auch bei einem Autokauf, können Sie die Anwälte kompetent beraten.

Lassen Sie den Kreditvertrag von einem Anwalt Ihres Vertrauens prüfen!

 

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