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Lehman-Opfern wird geholfen! Banken müssen Schaden ersetzen.

Vor wenigen Tagen wurde einem Kunden der Dresdner Bank vom Landgericht Hamburg voller Schadensersatz zugesprochen. Die Dresdner Bank hatte ihm zur Anlage seines Sparguthabens bei der amerikanischen Lehmann Bank geraten. Der Anleger hat sich vor Gericht auf die falsche und nicht anlegergerechte Beratung durch seine Bank berufen. Nachdem das Gericht der Bank einen Hinweis erteilt hatte, hat die Bank die Klage des Anlegers anerkannt. Es war ein offensichtlicher Fall der Falschberatung.

Andere Banken wollen nicht ohne weiteres in solchen Fällen den geschädigten Anlegern helfen, wie das Hamburger Abendblatt am 23. Oktober 2008 in einem Interview des Vorstandsvorsitzenden der Hamburger Sparkasse berichtete. Diese ist nur bereit, die gesetzliche Verjährung für Schadensersatzansprüche von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern, um der Bank und den Anlegern die Möglichkeit zu eröffnen, den Einzelfall zu prüfen und einen möglichen Schadensersatzanspruch zu untersuchen. Das wird wohl ein zähes Ringen um die Rechte der Anlieger.

Verbraucherzentralen raten den Geschädigten, so schnell wie möglich ihre Ansprüche, notfalls gerichtlich, gegen die deutschen Banken und Sparkassen geltend zu machen und sich nicht von den Aussagen der Banken "einlullen" zu lassen.

„Gerade wenn die Banken und Sparkassen nicht genügend über die Risiken der Anlage aufgeklärt haben, bestehen gute Hoffnungen und Chancen den Verlust gegen eine deutsche Bank durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Volker Stankusch. „Die meisten Fälle werden aber nur mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Im Übrigen gilt: Wer zuerst kommt, hat zwar die meiste Arbeit, erhält aber vom „Kuchen“ das größte Stück.“

Achtung, Verjährung droht! Wer in 2006 Lehman-Zertifikate erworben hat, muss bis zum 31.12.2009 klagen!

Wer später kommt, sollte zunächst nur eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

 

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