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Willkommen bei Stankusch Westphalen! Kündigungsschutz Die Rezension ist da, Arbeitnehmer verlieren ihren Arbeitsplatz. In vielen Betrieben ist Kurzarbeit angeordnet, und wenn die Talfahrt nicht bald beendet ist, werden Kündigungen unvermeidbar. Vielleicht trifft dies auch auf Sie oder auf ein Mitglied Ihrer Familie oder Freunde zu. Wie können Sie sich gegen solche Kündigungen schützen? Zunächst gilt in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern das Kündigungsschutzgesetz, wenn der Arbeitnehmer länger als ein halbes Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt war. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1, Januar 2003 das Beschäftigungsverhältnis begonnen haben, gelten noch bessere Bedingungen. In diesem Fall hat jeder Arbeitnehmer das Recht, von einem Gericht überprüfen zu lassen, ob die betriebliche Kündigung aus einem betrieblichen Grund erfolgte und ob der Arbeitgeber die sozialen Kriterien berück-sichtigt hat, bei denen es sich um Kündigungsschutz, um Unterhaltsverpflichtungen, Betriebszugehörigkeit und Lebensalter handelt. Unverzüglich nach Erhalt der Kündigung sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen, der Ihre Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage beurteilen kann. „Auch wenn der Arbeitgeber lediglich mit einer Kündigung droht, ist ein erstes Gespräch beim Rechtsanwalt sinnvoll. Die Kosten dafür müssen nach der neueren Rechtsprechung des Bundes-gerichtshofes von der Rechtschutzversicherung übernommen werden“, erklärt Rechtsanwalt Volker Stankusch. Was ist zu tun, wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, bei dem es sich um einen sogenannten Kleinbetrieb handelt? Als Arbeitnehmer sind Sie nicht schutzlos. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Rechtsregel aufgestellt, dass jeder Arbeitnehmer vor willkürlicher oder auf sachfremden Motiven beruhender Kündigung zu schützen ist. Hier kann Ihr Rechtsanwalt entscheiden, ob dies auf Ihren Fall zutrifft.
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