| Kontakt! |
|
040- 724 00 45 | ||||||||||||
![]() |
||||||||||||||
| STANKUSCH | WESTPHALEN | |||||||||||||
|
RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft |
||||||||||||||
|
Willkommen bei Stankusch Westphalen! Nach dem Unfall: Beratung durch den Anwalt und den ganzen Schaden durchsetzen! Einen Unfall mit dauernden Verletzungsfolgen zu erleiden, daran will keiner denken. Tragisch ist es, wenn es einen doch getroffen hat. Noch tragischer ist es allerdings, wenn man dafür nicht den vollen Schadensersatz bekommt, weil manche Schadens-positionen gar nicht geltend gemacht wurden. Dazu gehört auch der Haushaltsführungsschaden. Wer sich einmal den Arm gebrochen hat, weiß, wie schwer die täglichen Arbeiten im Haushalt sind. Ein kleiner Trost: Der Geschädigte kann dafür einen Geldersatz verlangen. Für Kochen, Putzen und Wäschewaschen kann man also Ersatz verlangen, womit eine Haushaltshilfe bezahlt werden kann. Der Geschädigte muss darlegen, welche Tätigkeiten er vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat und welche Tätigkeiten er jetzt nicht mehr verrichten kann. Wenn man es der Autowerkstatt überlässt, den Schaden zu regulieren, wird der Haushaltsführungs-schaden regelmäßig nicht berücksichtigt. Werkstätten dürfen weder Schmerzensgeld noch Verdienst- und Haushaltsführungsschaden regulieren. Dies ist allein Rechtsanwälten vorbehalten. „Daher ist es wichtig, dass Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der für Sie kämpft“, sagt Rechtsanwältin Jessica Hilgenberg aus der Kanzlei Stankusch Westphalen, die sich besonders dafür einsetzt, Unfallopfern ihre Rechte zu sichern.
|
||||||||||||||
|
KONTAKT!
|
||||||||||||||
| | Home | Über Stankusch Westphalen | Aktuell | Rechtsgebiete | Rechtsanwälte | Standorte | Jobs | Kontakt! | Sitemap | | ||||||||||||||